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- Verkaufs- und Lieferbedingungen
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Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sich nicht aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anderes ergibt.
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Verkauf und jede Lieferung von Agtrup Plast APS (nachfolgend Firma genannt), und zwar unabhängig davon, ob die Firma als Hersteller oder Lieferant anzusehen ist.
Angebote, die das Unternehmen einem Käufer macht, gelten nur für 6 Wochen ab dem Versand des Angebots. Dies gilt jedoch nicht für Waren, die aufgrund einer Vereinbarung mit dem Käufer oder aufgrund des Handelsbrauchs zu aktuellen Preisen gehandelt werden, die im Angebot angegeben werden.
Der Angebotspreis ist in dänischen Kronen ohne Mehrwertsteuer angegeben, sofern nicht anders vereinbart.
Die Annahme, entweder schriftlich, per E-Mail oder mündlich durch den Käufer, muss vor Ablauf der Frist bei der Gesellschaft eingehen. Andernfalls wird das Angebot hinfällig. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sich nicht aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anderes ergibt.
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Verkauf und jede Lieferung von Agtrup Plast ApS (nachstehend "Gesellschaft" genannt), unabhängig davon, ob die Gesellschaft als Hersteller oder Lieferant anzusehen ist.
Die Lieferung erfolgt ab Werk gemäß INCOTERMS 2010, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Der Käufer übernimmt das Risiko für die Waren, wenn sie dem Käufer am Sitz des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
Wenn schriftlich vereinbart wurde, dass die Ware versendet werden soll, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Der für den Artikel angegebene Preis versteht sich ab Werk, gemäß INCOTERMS 2010.
Wurde dem Käufer eine Lieferfrist mitgeteilt, so wird diese nach bestem Ermessen gemäß den zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots oder des Abschlusses des Vertrags bestehenden Umständen festgelegt.
Befindet sich das Unternehmen in einer Situation, die unter Klausel 10 fällt, oder hat es anderweitig Schwierigkeiten, rechtzeitig zu liefern, z.B. durch fehlende Lieferungen von Zulieferern oder durch den Ausfall von Geräten im Unternehmen, verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Behinderung.
Wenn solche Hindernisse auftreten, wird das Unternehmen den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Wenn die Behinderung länger als 30 Tage gedauert hat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne einen Anspruch gegen die andere Partei geltend machen zu können.
Wenn eine Verspätung andere als die genannten Ursachen hat, kann der Käufer den Vertrag kündigen, wenn die Verspätung gemäß den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts erheblich ist. Der Käufer muss jedoch zunächst das Unternehmen über den Rücktritt informieren und ihm eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer das Unternehmen je nach den Umständen einen Lieferversuch unternehmen kann.
Der Käufer ist verpflichtet, einen Teil der Lieferung anzunehmen und anteilig zu bezahlen.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, z.B. Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden. Folgeschäden sind daher für das Unternehmen nicht von Belang, auch wenn das Unternehmen ansonsten dafür haftbar gemacht werden kann.
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens, soweit ein solcher Eigentumsvorbehalt nach geltendem Recht zulässig ist.
Die Zahlung hat per Nachnahme zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung angegeben ist.
Wenn die Gesellschaft ein Angebot gemacht hat, gelten die im Angebot genannten Preise.
Ansonsten erfolgt der Verkauf zu den am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Listen- und Katalogpreisen, vgl. jedoch unten.
Alle Preise sind in dänischen Kronen ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern und Abgaben angegeben, und der Käufer ist verpflichtet, Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Rohstoffpreise, Wechselkurse, Zölle, Steuern, Abgaben, Frachtkosten usw. für die vereinbarte Lieferung zu akzeptieren.
Alle Preise sind ohne Transportzuschläge angegeben, da die Angebote ab Werk gelten.
Das Unternehmen ist berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat zu berechnen.
Wird die Ware nicht abgeholt, kann das Unternehmen die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers für einen den Umständen nach angemessenen Zeitraum einlagern.
Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware sofort nach der Lieferung zu prüfen.
Will sich der Käufer auf einen Mangel berufen, so hat er dies dem Unternehmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Art des Mangels anzuzeigen.
Wenn der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen und ihn nicht wie angegeben reklamiert, kann er den Mangel später nicht geltend machen.
Nach dem Ermessen des Unternehmens werden Mängel an der verkauften Ware behoben oder die verkaufte Ware wird neu geliefert.
Wird nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen, kann der Käufer nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts vom Vertrag zurücktreten, eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder Schadensersatz fordern.
Wenn der Käufer den Mangel nicht innerhalb eines Jahres nach dem Lieferdatum bei der Gesellschaft reklamiert hat, kann er ihn später nicht mehr geltend machen.
Änderungen oder Eingriffe in die verkaufte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens entbinden das Unternehmen von jeglicher Verpflichtung.
Wenn der Käufer reklamiert hat und sich herausstellt, dass kein Mangel vorliegt, hat das Unternehmen Anspruch auf Entschädigung für die Arbeit und die Kosten, die dem Unternehmen durch die Reklamation entstanden sind.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, z.B. Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden. Folgeschäden sind daher für das Unternehmen nicht von Belang, auch wenn das Unternehmen ansonsten dafür haftbar gemacht werden kann.
Die folgenden Umstände befreien das Unternehmen von der Haftung, wenn sie die Erfüllung des Vertrages verhindern oder unzumutbar erschweren:
Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z.B. Feuer, Krieg, Devisenbeschränkungen, Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit und Lieferengpässe oder -verzögerungen von Unterlieferanten, die durch einen der in dieser Klausel genannten Umstände verursacht werden.
Das Unternehmen haftet nach dem dänischen Produkthaftungsgesetz nur dann für Personen- und Sachschäden, die ihrer Art nach üblicherweise für den nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, vgl. die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Unternehmens oder anderer Personen, für die das Unternehmen verantwortlich ist, zurückzuführen ist.
Das Unternehmen haftet daher nicht für Schäden, die durch vom Käufer hergestellte Produkte oder durch einen vom Käufer hergestellten Teil des Produkts entstehen.
Die Gesellschaft haftet nicht für Betriebsverluste, Gewinnausfälle oder andere indirekte Verluste.
Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht, wenn dem Unternehmen grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Soweit die Gesellschaft einer Produkthaftung gegenüber einem Dritten unterliegt, ist der Käufer verpflichtet, die Gesellschaft in dem Umfang freizustellen, in dem die Haftung der Gesellschaft nach dem Vorstehenden begrenzt ist. Wird eine der Parteien aufgrund dieser Klausel von einem Dritten auf Haftung in Anspruch genommen, so hat diese Partei die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.
Für alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, wird das See- und Handelsgericht als Gerichtsstand vereinbart.
Dieses Rechtsverhältnis unterliegt dem dänischen Recht, das auch für Fragen des formellen Verfahrens, z.B. für die Prüfung des Kaufgegenstandes, etwaige Fristen für die Prüfung, Benachrichtigungen und die bei Ablehnung des Kaufgegenstandes zu treffenden Maßnahmen gilt.
Die Vorschriften des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf sind auf das Rechtsverhältnis nicht anwendbar.
Agtrup Plast ApS, Kolding - Mai 2011.
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